Meldepflicht von Neben- und Gartenwasserzählern

Die Neben- bzw. Gartenzähler müssen beim Wasserwerk angemeldet werden. Wird von einem Kunden ein Neben- bzw. Gartenzähler gewechselt, muss dieser dem Wasserwerk gemeldet und der Zähler "neu" aufgenommen werden.

Die Neben- bzw. Gartenzähler müssen geeicht sein. Ein Zähler hat eine Eichzeit von 6 Jahren. Bitte beachten Sie die Eichzeit auf Ihrem Zähler und wechseln Sie ihn in dem angegebenen Jahr aus.

An die Aussenzapfstelle angebaute Neben- bzw. Gartenzähler müssen "frostfrei" sein. Bitte achten Sie beim Kauf des Zählers auf diese Bezeichnung.

Alle montierten Neben- bzw. Gartenzähler werden grundsätzlich verplombt und dürfen nach der Ab- bzw. Aufnahme durch das Wasserwerk Kellinghusen nicht mehr demontiert werden. Sollte die Plombe beschädigt sein, wird der auf dem Zähler stehende Verbrauch nicht in der Abrechnung berücksichtigt.