Ehrenamtauschreibung Behindertenbeauftragte/r

Amtsverwaltung - | Stellenausschreibung

Das Amt Kellinghusen sucht

     eine/n ehrenamtliche/n Beauftragte/n für Menschen mit Behinderung (m/w/d)

für die Ausübung der Tätigkeit zur Unterstützung für Menschen mit Behinderung für den Amtsbereich im Amt Kellinghusen

Sie können gut zuhören und sich in geschilderte Situationen hineinversetzen
Sie können einfühlsam mit Menschen umgehen?
Sie halten ein wertschätzendes Miteinander allerseits für wichtig?
Und Sie wollen sich engagieren?

Dann bewerben Sie sich doch gerne bei uns.
Bei der Behörde Amt Kellinghusen ist ab 01.07.2026 die Begleitungsfunktion für die Belange für Menschen mit Behinderung für das Amtsgebiet neu zu besetzen. Die ehrenamtlich tätige Person wird in der Sitzung des Amtsausschusses (voraussichtlich am 11.06.2026) für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt; eine Wiederwahl wäre möglich.

Die Aufgaben der/des Beauftragten für Menschen mit Behinderung sind in der Geschäftsordnung wie folgt definiert:

Die oder der Beauftragte und deren Stellvertretung im Vertretungsfall vertritt die Interessen der Menschen mit Behinderungen aus den amtsangehörigen Gemeinden gegenüber und in der Öffentlichkeit sowie (insbesondere) beim Wohnungsbau, beim Bau öffentlich zugänglicher Gebäude und Einrichtungen und beim Bau öffentlicher Verkehrseinrichtungen
wird aktiv in die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention einbezogen
gibt im Bedarfsfall Stellungnahmen und Empfehlungen gegenüber den Mitgliedern des Amtsausschusses und/oder des Finanzausschusses bei Planungen des Amtes Kellinghusen und seinen amtsangehörigen Gemeinden vor der Entscheidung über Maßnahmen ab, die die Menschen mit Behinderungen betreffen
koordiniert Anliegen und Anregungen der Menschen mit Behinderungen undihrer im Amtsbereich tätigen Organisationen und leitet diese an die zuständigen Stellen weiter
legt einmal jährlich den Mitgliedern des Amtsausschusses einen Tätigkeitsbericht vor

Aktuell findet einmal pro Monat eine Beratung für Bürgerinnen und Bürger in dem Amtsgebäude des Amtes Kellinghusen statt, bei der grundsätzlich auch die Stellvertretung anwesend ist.
Weitere Informationen sind der Geschäftsordnung zu entnehmen, die auf der Internetseite des Amtes Kellinghusen www.amt-kellinghusen.de unter „Ortsrecht“ des Amtes Kellinghusen bereitgestellt ist.
Für die ehrenamtliche Tätigkeit wird nach § 3 Abs. 2 der Geschäftsordnung in Verbindung mit § 4 der Entschädigungssatzung des Amtes Kellinghusen eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 200,00 € an die beauftragte Person gewährt.

Zur oder zum Beauftragten für Menschen mit Behinderung können nur Personen bestellt werden, die ihren Wohnsitz in den Amtsgemeinden des Amtes Kellinghusen haben. Sie sollten durch eine eigene Behinderung (wird bevorzugt berücksichtigt) oder Lebenserfahrung mit Menschen, die durch Behinderungen beeinträchtigt sind, für den Themenbereich sensibilisiert sein und ein hohes Maß an Engagement zur Unterstützung mitbringen.

Wenn Sie Interesse an der ehrenamtlichen Tätigkeit haben, senden Sie Ihr Schreiben mit den üblichen Unterlagen bitte bis zum 08.05.2026 an bewerbung@amt-kellinghusen.de oder per Post an:

Amt Kellinghusen
Der Amtsvorsteher
Hauptamt 
Kennwort "Bewerbung - Menschen mit Behinderung"
Hauptstraße 14
25548 Kellinghusen


Wir möchten die berufliche Förderung von Frauen im Rahmen des Gleichstellungsgesetzes bzw. des Frauenförderplanes verwirklichen. Bewerbungen von Frauen sind daher besonders erwünscht.
Weitere Informationen gibt der zuständige Sachbearbeiter, Herr André Schwochert (04822 / 39 124). Bei fachlichen Fragen wenden Sie sich gerne an den Behindertenbeauftragten, Herrn Karl Friedrich Steltmann (04822 / 3634001)


Kellinghusen, 17.03.2026
Amt Kellinghusen
Der Amtsvorsteher
Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter www.amt-kellinghusen.de.